Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Unverbindliche Verbandsempfehlung, herausgegeben von der
Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, für die ihr zuzurechnenden Wirtschaftskammer-Mitglieder)
I. Geltung
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht
als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren
Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II.
Vertragsabschluss
Ein
Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.
Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den
Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der
Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab
Zugang des Angebotes daran gebunden.
III.Preis
Alle
von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes
ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu
verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder
innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für
die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung
notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte,
Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir
berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu
ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt
Pkt. III. nicht.
IV.Zahlungsbedingungen,
Verzugszinsen
Mangels
gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen
Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch
mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen
außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt
des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen
in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist
berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der
Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V.
Vertragsrücktritt
Bei
Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie
insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten
noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des
Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu
begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen
weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden
und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen
zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt
zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so
haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen
oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist
der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten
Schadenersatz in
Höhe
von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich
entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei
Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff
Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag
innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als
Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des
Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit
dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die
Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden.
Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag
zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu
tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat
er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von
Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die
Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren
Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7
Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt
nicht möglich.
VI.Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde)
verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen,
wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen
des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der
Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der
Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern
der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich
der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90
sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im
Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
VII.Lieferung, Transport,
Annahmeverzug
Unsere
Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage
oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen
gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden
für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten
Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens
jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht-
und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung
gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei
ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat
der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür
wir eine Lagergebühr von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung
stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu
befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung
einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII.
Lieferfrist
Zur
Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der
Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung
erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle
technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir
sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis
zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser
Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort
ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige
Leistungsänderungen
Handelt
es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten
geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare
Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung
vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache
bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und
Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI.Schadenersatz
Sämtliche
Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für
Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das
Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat,
sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt,
der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist
von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang.
Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst
vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann,
wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines
Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor
Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor
Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den
auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend
zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für
alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu
tragen hat.
XII.
Produkthaftung
Regressforderungen
im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in
unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt
und dessen Geltendmachung
Alle
Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefertund
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei
Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und
Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet
sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein
Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel
mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur
vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über
die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht
verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde
trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware,
insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder
der Verschlechterung.
XIV.
Forderungsabtretungen
Bei
Lieferung unter Eigentumsvorbehalttritt der Kunde uns schon jetzt
seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch
Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis
zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab.
Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese
rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in
den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten -
Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer
ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns
gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in
unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen
Versicherer sind in den Grenzen des § 15
Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen
gegen unsdürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung
nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter
Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung
nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines
angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI.
Rechtswahl, Gerichtsstand
Es
gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des
UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren
österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es
sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur
Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das
am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht
ausschließlich örtlich zuständig.
XVII.
Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der
Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag
mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung
dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert
und verarbeitet werden.
Der
Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung
unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als
zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse
gesendet werden.
Pläne,
Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser
geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer
gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
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